|
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Mit Ihrer Buchung bei der Firma Vogel-Sales Planning (nachfolgend Veranstalter genannt), kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Bitte lesen Sie nachfolgende Bedingungen sorgfältig durch, bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte umgehend beim Veranstalter.
1.Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung für eine Dienstleistung des Veranstalters, wird immer durch eine gegenseitig unterzeichnete Auftragsbestätigung abgeschlossen. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, werden die Vertragsbedingungen wirksam.
2.Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die von Ihnen bestellten Leistungen im Rahmen der Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung vollumfänglich zu erbringen. Leistungserweiterungen können in Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden durch den Auftraggeber getragen. Sollten Mehrkosten entstehen, werden diese vor Leistungserbringung, schriftlich dem Auftraggeber mitgeteilt.
3.Preise
Die Preise für die Leistungserbringung, entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung oder aus der Offerte. Die Preise für „offene Seminare“ finden Sie unter www.salesplanning.ch, die Angaben sind zum Zeitpunkt der Anmeldung verbindlich. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.Zahlungsbedingungen
Die Preise für Beratungs- und Ausbildungsangebote verstehen sich rein netto. Firmenspezifische Ausbildungen sind mit einer 1. Teilzahlung von 50% des Auftragswertes, 30 Tage vor dessen Durchführung zu leisten. Offene Seminare sind 30 Tage vor Durchführung bzw. vor dem ersten Seminartag zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistung zu verweigern und/oder schadlos vom Vertrag zurückzutreten.
5.Annullierung/Vertragsänderung durch den Auftraggeber
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich und per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltene Dokumente (Programme, Kursunterlagen etc.) beizulegen. Bei einer Annullierung werden dem Auftraggeber folgende Anteile der Auftragssumme in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor Durchführung 10%
- 29 – 21 Tage vor Durchführung 15%
- 20 – 10 Tage vor Durchführung 30%
- 9 – 4 Tage vor Durchführung 75%
- 3 Tage vor Durchführung 100%
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. |
6.Beanstandungen
Entstehen Beanstandungen während der Ausbildung, sind diese unverzüglich dem Kursleiter zu melden. Die Beanstandung muss begründet und direkt in Zusammenhang mit der angebotenen Leistung stehen. Der Kursleiter setzt alles daran, die Beanstandung im Interesse des Auftraggebers zu beheben. Können die Beanstandungen nicht behoben werden, hat der Auftraggeber die Möglichkeit vom Vertag zurückzutreten. In diesem Fall muss eine neutrale, und durch beide Parteien gewählte Fachperson, den Umstand beurteilen und klären.
7.Versicherung
Die Teilnehmer/innen sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sämtliche Versicherungen sind Sache des Auftraggebers und der Teilnehmer/innen bei offenen Seminaren. Wir empfehlen Ihnen je nach Programm, die Annullierungskosten bei Ihrer Versicherung zu decken.
8.Haftung
a)Allgemein
Jegliche Haftung des Veranstalters für Sach- und Personenschäden wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
b)Programmänderungen/Verspätungen
Für Programmänderungen infolge Verkehrstau sowie Zug-, Bus- oder Flugverspätungen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Änderungen im Reiseprogramm die auf höhere Gewalt zurück zu führen sind.
c)Drittleister
Der Veranstalter ist ausdrücklich berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Veranstalter informiert den Auftraggeber frühzeitig über deren Beizug. Der Veranstalter haftet nicht für Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleister.
d)Verhinderung
Kann ein Seminar aufgrund von Erkrankung oder Unfall des Veranstalters nicht durchgeführt werden, kann der Auftraggeber keine Schadensersatzforderungen geltend machen. In Absprache mit dem Auftraggeber kann eine geeignete Stellvertretung eingesetzt werden. Seminare die aus genannten Gründen nicht durchgeführt werden können, werden in Absprache mit dem Auftraggeber nachgeholt. Für den Auftraggeber entstehen in diesem Zusammenhang keine Kosten.
9.Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Auftraggeber ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gehen allen nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vor.
Gerichtsstand ist Rorschacherberg
10.Veranstalter
Vogel – Sales Planning
Hofstrasse 101
9404 Rorschacherberg
Telefon +41 71 570 25 25
Rorschacherberg im Januar 2010 |